Hauterkrankungen

Ich werde immer wieder gefragt, ob ein Kind mit Psoriasis, Neurodermitis oder anderen Hauterkrankungen ins Chlorwasser darf.

Grundsätzlich gilt bei uns immer die Eishockey-Regel: Blut gehört nicht auf den Platz, d.h. alle akuten offenen und blutenden Wunden bedürfen guter Pflege und haben u.E. nichts in einem Hallenbad verloren. Ebenso alle anderen ansteckenden (Haut-) Erkrankungen.


Bei guter Pflege darf aber auch trockene, gerötete oder schuppende Haut ins Wasser. Dazu benötigt man jedoch eine gute Hautschutzpflege auf Fett- oder Zinkbasis. Wird sie vor dem Schwimmen aufgetragen, schützt sie die entzündlichen Stellen vor dem Chlorwasser. Nach dem Baden sollte die Haut ausgiebig mit einem milden Duschmittel abgeduscht werden.


Achtung: Die Kinder sollten nur an den entsprechenden Körperstellen eingecremt werden, damit sie im Wasser noch gehalten werden können!

Cortison-Cremes und –Salben gehören nicht ins Badewasser. Cortison verdünnt die Hautschicht und macht sie anfälliger für Infektionen. Deshalb sollte bei einer lokalen Cortison-Hauttherapie auf das Baden verzichtet werden.

Im Zweifelsfall solltest du mit dem Hautarzt Kontakt aufnehmen.